"Ist es eine Straftat, wenn jemand 30 Bots nutzt, um einen anderen User online per Direktnachricht zu beleidigen?"
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"Ja, das kann durchaus strafbar sein – sogar in mehrfacher Hinsicht:
Beleidigung (§ 185 StGB): Jede einzelne Beleidigung per Direktnachricht ist grundsätzlich strafbar. Dass Bots als Werkzeug genutzt werden, ändert daran nichts – der Mensch, der sie einsetzt, bleibt verantwortlich.
Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Das wiederholte, hartnäckige Kontaktieren über 30 Bots kann als Nachstellung gewertet werden, besonders wenn es darauf abzielt, die Lebensgestaltung des Opfers erheblich zu beeinträchtigen.
Cybermobbing-Aspekte: Seit 2021 gibt es mit § 126a StGB (verhetzende Beleidigung) auch verschärfte Regelungen, wenn Beleidigungen öffentlich oder in größerem Rahmen stattfinden.
Zusätzlich könnten je nach Plattform auch Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen vorliegen, und der Einsatz von Bots für solche Zwecke könnte als Computersabotage oder -missbrauch relevant werden.
Betroffene können Strafanzeige bei der Polizei erstatten – wichtig ist dabei, Beweise zu sichern (Screenshots mit Zeitstempeln). Viele Bundesländer bieten auch Online-Wachen an, über die man Anzeige digital erstatten kann." -- Claude AI