schach2018, 1/8, 01. Jun '24
@shaack
Überschreitet man die Obergrenze von 20 bzw. 50 Partien, muss man als Betroffener von Schachfreunden zur Partie eingeladen werden. Dazu gehören auch m.E. die Spielannahmen von "offenen Einladungen".
Meine Frage ist, die leider in einem anderen Thread unbeantwortet blieb:
Werden offene Einladungen zu den 20 bzw. 50 Partien mitberechnet?
Überschreitet man die Obergrenze von 20 bzw. 50 Partien, muss man als Betroffener von Schachfreunden zur Partie eingeladen werden. Dazu gehören auch m.E. die Spielannahmen von "offenen Einladungen".
Meine Frage ist, die leider in einem anderen Thread unbeantwortet blieb:
Werden offene Einladungen zu den 20 bzw. 50 Partien mitberechnet?